E-Rechnung
sicher erfüllen

E-Rechnungspflicht-Update ab 2027

Sie versenden aktuell Ihre Rechnungen im PDF-Format? Dann besteht Handlungsbedarf!

Mit der neuen Gesetzeslage wird die elektronische Rechnung im B2B‑Umfeld ab 2027 verbindlich. Unternehmen müssen dann nicht nur E‑Rechnungen empfangen, sondern diese auch in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format versenden. Ein einfaches PDF per E‑Mail reicht künftig nicht mehr aus.

 

Welche Fristen gelten für die E‑Rechnung?

Die Einführung erfolgt stufenweise:

  • Seit 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen E‑Rechnungen im B2B‑Bereich empfangen können.
  • Bis 31. Dezember 2026: PDF‑ oder Papierrechnungen dürfen noch verschickt werden – aber nur, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Ab 01. Januar 2027: Versand der E-Rechnung im B2B-Bereich ist verpflichtend. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 € gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2027.
  • Ab 1. Januar 2028: Alle B2B‑Rechnungen, auch für Unternehmen mit unter 800.000 € Jahresumsatz, müssen als strukturierte E‑Rechnungen ausgestellt werden. PDFs gelten nicht mehr.
  • Voraussichtlich ab 2030: Automatische Weiterleitung an die Meldeplattform der Finanzbehörde wird Pflicht.Diese Fristen gelten bundesweit und sind verpflichtend.

 

Die Kombination aus diversen Datenformaten, verschiedensten Kanälen für die Zustellung und zahllosen Dokumententypen lässt die Umstellung für Unternehmen zu einer komplexen Aufgabe werden.
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e-Rechnung Plicht ab 01.01.2025

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